Skip to main content

Automobil

Wir beraten seit mehreren Jahren namhafte nationale und internationale Unternehmen aus der Automobilbranche. Unsere rechtliche Expertise ist mit fundierter Branchenexpertise unterlegt. Unsere Mandanten erhalten eine praxisnahe und maßgeschneiderte Rechtsberatung.

Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Automobilherstellern, Zulieferern und dem Vertrieb im In- und Ausland. Wir verfügen über branchenspezifisches Know-how entlang der gesamten Wertschöpfungskette und begleiten Mandanten bei allen rechtlichen Themen.

Unsere Tätigkeit umfasst Akquisitionen und gesellschaftsrechtrechtliche Umstrukturierungen, den Schutz geistigen Eigentums und die Ausgestaltung von Lizenz- und Lieferverträgen, auch im Zusammenhang mit E-Mobility und dem autonomen und vernetzten Fahren, hier insbesondere im Haftungsrecht, dem Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und im Datenschutz. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Unternehmen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie die Verfolgung von Ansprüchen, Abwehr von Bedrohungen, und der Umgang mit Risiken in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen dar.

Wir entwickeln zusammen mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Strategien zur Durchsetzung ihrer Ansprüche oder der Abwehr von unberechtigten Forderungen vor den nationalen deutschen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten. Dabei orientiert sich unsere Beratung an den spezifischen Bedürfnissen der Automobilindustrie und den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten.

Repräsentative Mandate

Wir vertreten namhafte große internationale und nationale Automobilhersteller und Zulieferer. Dazu gehören beispielsweise:

  • Maserati Deutschland GmbH
  • FCA Germany AG
  • FCA Motor Village Germany GmbH
  • Stellantis N.V.