Im Zuge von M&A-Transaktionen, bestehend aus Share- oder Asset-Deals, übernimmt Herr Habermann die Vertragsgestaltung (bspw. LoI, NDA, Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen und Übertragungsverträge), strukturiert die Durchführung der Due Diligence mit abschließendem Due Diligence „Red-Flag“-Bericht und begleitet die Transaktionen bis zum notariellen Abschluss.
Im Rahmen von Venture Capital- und Private Equity-Transaktionen berät er sowohl auf Gründer-, Gesellschafter- als auch auf Investorenseite, immer mit dem erforderlichen Augenmaß für die spezielle Situation der Unternehmen. Herr Habermann stellt dabei die Wahrung der Interessen seiner Mandantschaft sicher und ermöglicht somit eine ausgewogene und zielführende Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Er entwickelt für die Finanzierung die erforderliche Dokumentation (bspw. Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen, Satzungen/Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme).
Herr Habermann begleitet Unternehmen bei der Strukturierung und Platzierung von Anleihen am Kapitalmarkt sowohl im Rahmen von öffentlichen Angeboten als auch von Private Placements. Dabei unterstützt Herr Habermann bei der Erstellung des Investoren Memorandums oder eines Wertpapierprospekts sowie eines Wertpapierinformationsblattes (WIB). Anschließend berät er auch in der Post-Emissionszeit die Unternehmen in der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den Anlegern.
In bankenaufsichtsrechtlichen Fragestellungen steht Herr Habermann Mandanten zur Seite und entwickelt gemeinsam mit ihnen und in Diskussion u.a. mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Geschäftsmodelle im Rahmen bankenrechtlicher Vorschriften.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratungspraxis ist die gesellschaftsrechtliche Beratungsleistung im Corporate Housekeeping. Im Zuge dessen vertritt er Gesellschafter und Gesellschaften sowie deren Organe in schwierigen Konfliktsituationen mit einem lösungsorientierten Ansatz auch im Zusammenhang mit Vorstands- und Geschäftsführerhaftung.