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Tobias Habermann

Rechtsanwalt seit 2019
Associate

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • M&A
  • Venture Capital
  • Private Equity
  • Kapitalmarktrecht
  • Gesellschaftsrecht

Im Zuge von M&A-Transaktionen, bestehend aus Share- oder Asset-Deals, übernimmt Herr Habermann die Vertragsgestaltung (bspw. LoI, NDA, Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen und Übertragungsverträge), strukturiert die Durchführung der Due Diligence mit abschließendem Due Diligence „Red-Flag“-Bericht und begleitet die Transaktionen bis zum notariellen Abschluss.

Im Rahmen von Venture Capital- und Private Equity-Transaktionen berät er sowohl auf Gründer-, Gesellschafter- als auch auf Investorenseite, immer mit dem erforderlichen Augenmaß für die spezielle Situation der Unternehmen. Herr Habermann stellt dabei die Wahrung der Interessen seiner Mandantschaft sicher und ermöglicht somit eine ausgewogene und zielführende Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Er entwickelt für die Finanzierung die erforderliche Dokumentation (bspw. Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen, Satzungen/Ge­­sellschaftsverträge, Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme).

Herr Habermann begleitet Unternehmen bei der Strukturierung und Platzierung von Anleihen am Kapitalmarkt sowohl im Rahmen von öffentlichen Angeboten als auch von Private Placements. Dabei unterstützt Herr Habermann bei der Erstellung des Investoren Memorandums oder eines Wertpapierprospekts sowie eines Wertpapierinformationsblattes (WIB). Anschließend berät er auch in der Post-Emissionszeit die Unternehmen in der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den Anlegern.

In bankenaufsichtsrechtlichen Fragestellungen steht Herr Habermann Mandanten zur Seite und entwickelt gemeinsam mit ihnen und in Diskussion u.a. mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Geschäftsmodelle im Rahmen bankenrechtlicher Vorschriften.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratungspraxis ist die gesellschaftsrechtliche Beratungsleistung im Corporate Housekeeping. Im Zuge dessen vertritt er Gesellschafter und Gesellschaften sowie deren Organe in schwierigen Konfliktsituationen mit einem lösungsorientierten Ansatz auch im Zusammenhang mit Vorstands- und Geschäftsführerhaftung.

  • Beratung eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Beratung eines Marktführers im Bereich von Mobilitätssystemen bei der Strukturierung und Platzierung einer Unternehmensanleihe in Form eines Private Placements
  • Regelmäßige Beratung eines öffentlichen Beteiligungsfonds für Wachstum und Innovation
  • Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt – jenseits der COVID19 strapazierten Kreditinstitute, NZG 2020, 816 gemeinsam mit Herrn Dr. Matthias Möller
  • Die Befreiung von § 181 BGB im Kontext von Finanzierungsrunden, NZG 2020, 965 gemeinsam mit Herrn Dr. Leif Gösta Gerling (LL.M. (USA))

Tobias Habermann ist seit 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und bei SCHIEDERMAIR tätig.

Zuvor absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. In dieser Zeit arbeitete er begleitend in einer deutschen Mittelständischen Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich des Bau- und Architektenrechts. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Tobias Habermann an der Justus-Liebig-Universität in Gießen.