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Nachfolge & Vermögen

Wir beraten und begleiten vermögende Privatpersonen und Familienunternehmer umfassend in rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Belangen in Bezug auf ihr Unternehmen, ihre Familie und ihr Vermögen.

Unsere Beratung von Familienunternehmern setzt an bei der Wahl der Rechtsform und dem Aufbau einer Unternehmensstruktur, u.a. zur Trennung von Familienstämmen und der Aufteilung des Familienunternehmens. Wir unterstützen aber auch bei der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten im Streitfall, bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse untereinander (etwa durch Konsortial- und/oder Poolvereinbarungen) sowie bei der Vermögensnachfolge.

Im Bereich der Vermögensnachfolge erstreckt sich unsere Beratung auf alle damit in Zusammenhang stehenden erb- und gesellschaftsrechtlichen, ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Fragen (auch zum Zweck der sog. Asset Protection). Wir begleiten unsere Mandanten bei der steueroptimierten Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen. Wir entwickeln zukunftsfähige Lösungen für das Familienvermögen auch unter Einbindung von Stiftungen und Family Offices. Auf Wunsch unserer Mandanten übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung (auch in der Form der Dauertestamentsvollstreckung).

Vermögende Privatpersonen und Familienunternehmer vertrauen unserem integrierten Beratungsansatz.

Repräsentative Mandate

  • Privilegierte Vermögensübertragung durch sog. Güterstandschaukel
  • Strukturierung einer Familien- Immobiliengesellschaft zur Überführung der Gesellschaftsanteile in die nächste Generation
  • Schaffung von Stimmrechtskonsortien zur Bündelung von Gesellschafterrechten von Familienstämmen über mehrere Generationen
  • Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung für eine vermögende Privatperson zur Förderung der Jugend- und Entwicklungshilfe