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Lothar Thür

Rechtsanwalt seit 1985
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1993
Mediator seit 2012
Gründungspartner

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Arbeitsrecht
  • Prozessführung im Bereich Arbeits- und Zivilrecht
  • Haftungsfragen bei Führungskräften
  • Rechtsanwaltshaftung
  • Anwaltliches Berufs- und Gebührenrecht
  • Mediation

Lothar Thür ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Seine Mandantschaft setzt sich hauptsächlich aus Unternehmen und Führungskräften wie Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten zusammen. Seine Tätigkeit umfasst sämtliche Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er verhandelt Arbeits- und Dienstverträge und berät im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitsverhältnissen (sowohl bei Einzelkündigungen als auch bei Massenentlassungen) ebenso wie bei Beendigungsvereinbarungen. Herr Thür verhandelt Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne auf Seiten der Arbeitgeber und berät in allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Er unterstützt in gesellschaftsrechtlichen und Compliance-Fragestellungen, die sich aus dem Personalbereich ergeben.

Über die Jahre hat Herr Thür viele Führungskräfte (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.) bei Inanspruchnahme wegen persönlicher Haftung beraten und außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Ebenso berät und vertritt er Unternehmen, die Schadenersatzansprüche gegen Führungskräfte geltend machen. Regelmäßig ist in solchen Fällen das Einbeziehen des D&O-Versicherers und die Abstimmung und Verhandlung mit diesem erforderlich. Soweit Versuche einer außergerichtlichen Streitbeilegung nicht erfolgreich sind, bringt er diese Ansprüche vor Gericht.

Herr Thür berät in allen Fragen der Rechtsanwaltshaftung, sowie bei Auseinandersetzungen um Rechtsanwaltsgebühren. Dabei kommt ihm nicht nur seine Erfahrung im Umgang mit Versicherern, sondern auch seine Ausbildung als Mediator und seine langjährige Tätigkeit in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt zu Gute.

Herr Thür ist seit rund 30 Jahren forensisch tätig und verfügt somit über große Erfahrung im Führen von Gerichtsverfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten. 

Branchenfokus

Pharmazie, Finanzwirtschaft, Luftfahrt, Bauwirtschaft, Dienstleistung (z. B. Unternehmensberatungen, Human Resources-Beratungen, Rechtsanwälte)

Herr Thür hat u.a. in folgenden Mandaten beraten:

  • Regelmäßige Vertretung in- und ausländischer Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen
  • Vertretung deutscher Unternehmen bei Einzelkündigungen und Massenentlassungen, sowie bei Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Vertretung von Führungskräften und Unternehmen bei Trennungs- und Ausscheidensverhandlungen
  • Regelmäßige Vertretung von Führungskräften bei Fragen persönlicher Haftung (etwa bei Publizitäts- oder sonstigen Sorgfaltspflichtverstößen) einschließlich der Regulierung mit D&O-Versicherern, sowie von Unternehmen wegen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Führungskräften
  • Vertretung einer deutschen Niederlassung einer ausländischen Bank bei der Schließung von Geschäftsstellen und der kompletten Stilllegung der Niederlassung sowie Verhandlung der damit zusammenhängenden Maßnahmen und Vereinbarungen mit dem Betriebsrat
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Fragen der Anwaltshaftung und bei Gebührenstreitigkeiten
  • 611, §§ 612-616, 620-627, BGB, Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch, 2. Aufl., Baden-Baden 2014
  • „Betriebsverfassungsgesetz 2001“ in Praxis Wirtschaftsrecht (PWR) 2002, Heft 1, S. 2

Mitgliedschaften

  • Frankfurter Anwaltsverein e.V.
  • Deutscher Anwaltsverein e.V.
  • Frankfurter Juristische Gesellschaft
  • Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation

Tätigkeiten

  • Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Vizepräsident)

Herr Thür ist seit 1985 Rechtsanwalt und seit 2001 Gründungspartner bei SCHIEDERMAIR in Frankfurt am Main. Er ist Mitglied der Arbeitsrechtspraxis der Kanzlei. Seine über 30-jährige Karriere zeugt von Stabilität und Loyalität. Bevor er SCHIEDERMAIR 2001 als Partner mitgründete, war Herr Thür immer in Frankfurt am Main und immer für Kanzleien tätig, die als Vorgängerkanzleien von SCHIEDERMAIR fungierten. Er begann seine Karriere 1985 bei RASOR & SCHIEDERMAIR. Von 1989 bis 1991 war er Partner bei BODEN OPPENHOFF RASOR SCHNEIDER & SCHIEDERMAIR. Diese Kanzlei entwickelte sich schließlich zu BODEN OPPENHOFF RASOR RAUE, bei der er von 1991 bis 1995 Partner war. Von 1995 bis 2001 war Herr Thür dann Partner bei OPPENHOFF & RÄDLER.

Herr Thür hat Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz studiert. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.