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Frank David Endebrock

Rechtsanwalt seit 1998
Partner

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch (Basics)

  • Immobilientransaktionen
  • Projektentwicklung
  • Gewerbliche Vermietung
  • Prozessvertretung
  • Immobilienfinanzierung

Frank Endebrock beschäftigt sich mit der rechtlichen Beratung und Vertretung rund um die Immobilie. Er verfügt über langjährige Kenntnisse im Immobilien- und Baurecht einschließlich der Überschneidungsbereiche zu anderen Rechtsgebieten wie dem Gesellschaftsrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten, dem Mietrecht mit Fokus auf dem Gewerberaummietrecht und der Prozessvertretung. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, großflächige gewerbliche Vermietungen, Sale-and-Lease-Back, Immobilienleasing, laufende immobilienrechtliche Beratung, Gestaltung und Verhandlung aller immobilienbezogenen Verträge, Immobilienfinanzierungen und Prozessvertretung.

Des Weiteren wird Frank Endebrock laufend von der öffentlichen Hand mit Prozessvertretungen im Bereich des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie der Amtshaftung beauftragt.

  • Beratung der Real I.S. AG im Rahmen eines Forward-Deals der drei Bauabschnitte einer Wohnprojektentwicklung mit 101 Wohnungen und 152 PKW-Stellplätzen in acht freistehenden Gebäuden für einen offenen Immobilienfonds
  • Beratung der Real I. S. Investment GmbH beim Erwerb des Benger Hauses in zentraler Innenstadtlage von Stuttgart für einen offenen Immobilienfonds
  • Beratung der Real I. S. Investment GmbH beim Erwerb von zwei Bürogebäuden im Bremer Technologiepark für einen offenen Immobilienfonds
  • Beratung der Fidelity Real Estate Investment Management beim Erwerb eines vom Logistikunternehmen DHL genutzten Büro- und Logistikobjekts in Berlin von Dexus Glog Trust
  • CitCor Residential Group bei der Veräußerung eines Portfolios von mehr als 5.000 Wohnungen und 210 Gewerbeeinheiten in Ostdeutschland an Deutsche Annington (heute: Vonovia)
  • IMMOVATION AG beim Abschluss eines großflächigen Mietvertrags für das Grundbuchzentralarchiv des Landes Baden-Württemberg auf dem ehemaligen Salamander-Areal in Kornwestheim
  • Französische Großbank bei der Finanzierung von Hotelprojektentwicklungen und bei der Refinanzierung eines Ferienparks
  • Zum Begriff des verlorenen Baukostenzuschusses – Fälligkeit trotz mangelhafter Bauleistung und Gegenrechten“, Anmerkung zu OLG Dresden, Beschl. v. 15. Juli 2014 – 5 U 52/14, Zeitschrift für Immobilienrecht Heft 5-6/2015
  • „Wahrung der Schriftform eines Mietvertrags mit einer GbR durch die unter Zusatz des Firmenstempels geleistete Unterschrift nur eines Gesellschafters“, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 23. Januar 2013 – XII ZR 35/11, Zeitschrift für Immobilienrecht Heft 10/2013
  • „Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei verzögerter Betriebskostenabrechnung mit Folge verspäteter Guthabenaufiszahlung“, Anmerkung zu BGH Urt. v. 5. Dezember 2012 – XII ZR 44/11, Zeitschrift für Immobilienrecht Heft 5-6/2013
  • Länderübersicht Deutschland in: Corporate Real Estate Handbook (englischsprachig)
  • „Veränderungen bei der Grundschuld“ Frühjahrsakademie des Arbeitskreises Anwaltnotariat im DAV (AnwBl 2014, 538)
  • Mitarbeiter- und Fortbildungsseminare zum gewerblichen Mietrecht, Energieeinsparung, Mietsicherheiten, Hotelmanagementverträge

Frank David Endebrock hat Rechtswissenschaften an der Universität Köln studiert und mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Im Rahmen des Referendardienstes beim Land Nordrhein-Westfalen absolvierte er seine Ausbildung unter anderem in einer Anwalts- und Notarkanzlei in Tel Aviv, Israel.

Seine berufliche Karriere hat Herr Endebrock in der Rechtsanwaltskanzlei Graf v. Westphalen Fritze & Modest, Köln, in den Jahren 1998 bis 2000 begonnen. Anschließend war er von 2000 bis 2002 als Syndikus in der Rechts- und Vertragsabteilung bei der MEAG Real Estate Management GmbH, München, dem Vermögensverwalter des Münchener Rück-Konzerns, tätig. Von 2003 bis 2015 war Herr Endebrock wieder als Rechtsanwalt bei Mayer Brown LLP, Frankfurt am Main, beschäftigt, seit 2006 als sog. „Income Partner“.

Herr Endebrock ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.

„Häufig empfohlener Anwalt“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015, 2013/2014, 2012/2013, 2011/2012)