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Dr. Klaus J. Müller

Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2006
Notar seit 2010
Partner

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

  • Immobilientransaktionen
  • M&A Transaktionen
  • Finanzierungen
  • Gesellschaftsrecht

Dr. Klaus J. Müller beurkundet deutsche und grenzüberschreitende Unternehmenskäufe und Immobilientransaktionen. Dabei kommt ihm in beiden Bereichen seine langjährige anwaltliche Erfahrung zugute. Daneben ist er in laufenden gesellschafts- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten tätig.

  • Beurkundung des Erwerbs einer Büroimmobilie durch institutionellen Investor
  • Beurkundung des Erwerbs eines Einkaufszentrums durch institutionellen ausländischen Investor
  • Beurkundung des Erwerbs eines deutschen finanzmarktnahen Unternehmens durch ausländischen Konzern
  • Beurkundung des Erwerbs eines deutschen Pharmaunternehmens durch US-amerikanischen Wettbewerber
  • Beurkundung des Erwerbs eines großen Wohnungsportfolios durch institutionellen Investor

Dr. Müller ist gefragter Vortragsredner und Gastdozent bei Universitäten. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel zu gesellschafts-, immobilien- und notarrechtlichen Themen, sowohl in führenden Tageszeitungen als auch in juristischen Fachzeitschriften. Ferner ist er Autor der SCHIEDERMAIR Newsletter M&A/Gesellschaftsrecht sowie Mitautor des Newsletter Immobilienrecht.

Auswahl

  • Kommentar zum Aktiengesetz (hrsg. von Thomas Wachter, 4. Aufl., RWS Verlag, Köln 2022, 2129 S. + XX S., Unternehmensverträge, §§ 291 – 307 AktG (88 S.)
  • „The GmbH. A Guide to the German Limited Liability Company“, C.H.Beck, München, 2016, 3. Aufl., 222 S. + XX S.
  • „How to Change Corporate Structures in Germany. A Guide to Mergers and other Transformations“, 2005, 104 S. (erschienen als Mayer, Brown, Rowe & Maw-Veröffentlichung)
  • „Haftung des Erwerbers von GmbH-Geschäftsanteilen und Schutz bei anfechtbarer Übertragung“, Peter Lang, Frankfurt am Main usw., 1996, 229 S. + XXXVI S. (Doktorarbeit), besprochen in GmbHR 1996, 718 – 720 (Reinhard Geck), in NJW 1997, 2303 – 2304 (Peter Limmer) und in ZHR 161 (1997), 565 – 569 (Peter Mankowski)
  • „Reichweite der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers bei der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens“, in: NZG 2019, 807 – 813
  • „Elektronische Datenträger als Anlagen notarieller Urkunden?“, in: NJW 2015, 3271 – 3275
  • „Auslandsbeurkundungen von Abtretungen deutscher GmbH-Geschäftsanteile in der Schweiz“, in: NJW 2014, 1994 – 1999
  • „Unterjährige Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages beim Unternehmensverkauf“, in: Von der Sache zum Recht, Festschrift für Volker Beuthien zum 75. Geburtstag, München 2009, 183 – 197 (zusammen mit Herrn Dr. Magnus Dorweiler)
  • „Immobilienkauf durch Anteilserwerb – lässt sich mit share deals noch Grunderwerbsteuer sparen?“, in: Newsletter Januar 2019 der CORESIS Management GmbH, Bad Homburg/Düsseldorf, Leitartikel
  • „Nachgefragt: Freie Hand beim Verkauf – welche Formalien gelten bei der Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen?“, in: FAZ vom 26. Februar 2014, Nr. 48, S. 19

Zur vollständigen Übersicht aller Veröffentlichungen

Mitgliedschaften

  • Gesellschaftsrechtliche Vereinigung
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)
  • Frankfurter Juristische Gesellschaft
  • Marburger Universitätsbund

Tätigkeiten

  • Wissenschaftlicher Beirat der Notarkammer Frankfurt am Main

Vor seinem Eintritt bei SCHIEDERMAIR war Dr. Müller langjähriger Partner bei Mayer Brown LLP in Frankfurt. Auch dort war er vorwiegend mit M&A- und Immobilientransaktionen befasst, häufig mit internationalen Bezügen.

Vor seiner Anwalts- und Notarkarriere war Dr. Müller von 1993 bis 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Philipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Volker Beuthien) beschäftigt. Dort wurde er 1996 mit einer Arbeit über die Haftung des Erwerbers von GmbH-Geschäftsanteilen promoviert. Seine Referendarzeit hat er in Lübeck, Kiel, Frankfurt am Main und Paris verbracht und mit dem Großen Staatsexamen in Hamburg 1993 abgeschlossen. Studiert hat er von 1985 bis 1990 in Freiburg i. Br., Lausanne, Hamburg und zum Schluss wieder Freiburg i. Br. Im Jahre 1988 hat er eine Stage bei der Deutsch-Belgisch-Luxemburgischen Handelskammer in Brüssel absolviert. Im Jahre 1987 war er Volontär bei HERBERT SMITH in London und 1986 Praktikant bei der Vereins- und Westbank in Hamburg.

Bei JUVE wird Dr. Klaus J. Müller als häufig empfohlener Notar genannt. BEST LAWYERS erwähnen ihn als einen der führenden Immobilienrechtler Deutschlands. Vom Handelsblatt wurde er 2022 in der Kategorie “Deutschlands beste Anwälte“ in den Rechtsgebieten „Fusionen und Übernahmen“ sowie „Immobilienwirtschaftsrecht“ ausgezeichnet.