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Dr. Heinrich Geddert

Rechtsanwalt seit 1982
Notar a.D.
Gründungspartner
Of Counsel

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht
  • Rechtsgutachten
  • Notarielle Tätigkeit

Gesellschaftsrecht

Dr. Heinrich Geddert ist schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig. Seine Mandantschaft setzt sich hauptsächlich aus Firmen (auch Stiftungen und Vereinen) und Einzelunternehmern zusammen, die er in allen wesentlichen Rechtsbereichen, insbesondere in gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragen berät. Diese Beratung umfasst Gutachten zu Rechtsfragen, Entwurf und Überprüfung von Verträgen, die Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen und die Lösung insolvenzrechtlicher Fragestellungen. Wo es geboten ist, zieht Dr. Geddert Spezialisten aus dem Hause hinzu, etwa in Fragen des gewerblichen Mietrechts, des Wettbewerbsrechts und des Steuerrechts.

Litigation

Dr. Geddert verfügt über eine 30-jährige Prozesserfahrung in weiten Teilen des Zivilrechts. In den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht hat er vor allen Dingen rechtlich und tatsächlich hochkomplexe Groß- sowie Berufungsverfahren geführt. Ferner hat er zahlreiche Mandanten in unterschiedlichsten Verfahren vor Schiedsgerichten vertreten.

Branchenfokus

Finanzwirtschaft, Bauwirtschaft, mittelständische Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen

  • Protokollierung großer Unternehmenskaufverträge
  • Komplexe Millionenprozesse sowie die Erstellung von Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln
  • Gutachten zur Managerhaftung im Spannungsfeld der Business Judgment Rule
  • Gestaltung von Nachfolgeverträgen unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte
  • Frankfurter Anwaltsverein e.V.
  • Deutscher Anwaltsverein e.V.
  • Frankfurter Juristische Gesellschaft
  • Deutscher Juristentag e. V.
  • Leipziger Juristische Gesellschaft
  • Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht
  • American Chamber of Commerce in Germany
  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR)
  • Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht
  • Arbeitsgemeinschaft für Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Berliner Steuergespräche
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

Herr Dr. Geddert ist seit 1982 Rechtsanwalt, seit 2001 Gründungspartner bei SCHIEDERMAIR in Frankfurt am Main und auch Notar a.D.

In der Zeit von 1991 bis 1995 war er maßgeblich am Aufbau des Leipziger Büros der Sozietät BODEN OPPENHOFF RASOR RAUE in Leipzig beteiligt. In dieser Zeit wurde er auch der erste Präsident des sächsischen Anwaltsgerichtshofs (1992 – 1995).

Bevor er SCHIEDERMAIR 2001 als Partner mitbegründete, war Dr. Geddert Partner in den Kanzleien, die als Vorgängerkanzleien von SCHIEDERMAIR fungierten. Er begann seine Karriere 1982 bei RASOR & SCHIEDERMAIR, wo er 1985 Partner wurde. Von 1989 bis 1991 war er Partner bei BODEN OPPENHOFF RASOR SCHNEIDER & SCHIEDERMAIR, anschließend von 1991 bis 1995 Partner bei BODEN OPPENHOFF RASOR RAUE und von 1995 bis 2001 Partner bei OPPENHOFF & RÄDLER.

Herr Dr. Geddert hat Rechtswissenschaft und Philosophie in Hamburg und Frankfurt am Main studiert. Er war fünf Jahre lang wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main
und hat dort auch promoviert (Recht und Moral, Berlin 1984). Sein Rechtsreferendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.