Dr. Annegret Bürkle

Rechtsanwältin seit 1987
Notarin seit 2000
Partnerin

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Umwandlungen
  • Haupt- und Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmenskäufe
  • Immobilientransaktionen
  • Grenzüberschreitende Transaktionen
  • Vermögensnachfolge

Notarielle Tätigkeit

Dr. Annegret Bürkle wirkt bei der Vorbereitung und Beurkundung sämtlicher notarieller Angelegenheiten mit. Sehr häufig beurkundet sie Umwandlungen wie Verschmelzungen, Formwechsel, Abspaltungen usw. bei Gesellschaften und Rechtsträgern jeder Art, auch mit internationalem Einschlag und über die nationalen Grenzen hinweg. Hierzu zählt auch die Vorbereitung und Beurkundung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen. Alle Unternehmenstransaktionen, ob die Übertragung von Geschäftsanteilen oder von Einzelgegenständen, gehören häufig zu ihrer Tätigkeit. Hinzu kommt in manchen Fällen die aufwändige und sich über Jahre erstreckende Vollziehung dieser Transaktionen, gegebenenfalls unter Nutzung von Notaranderkonten. Auch Immobilientransaktionen und Corporate Housekeeping sowie Beurkundungen im privaten Bereich der Mandanten im Zusammenhang mit Nachfolge von Todes wegen befinden sich in ihrem Leistungsspektrum.

Gesellschafts- und erbrechtliche Beratung

Mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts berät Dr. Bürkle bei Konflikten unter Gesellschaftern, Umstrukturierungen, Nachfolgeplanung, Erbauseinandersetzungen, Satzungsgestaltung und sämtlichen Fragen dieses Rechtsgebiets.

Bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge und der Abwicklung nach einem Erbfall verfügt Dr. Bürkle ebenfalls über Erfahrung und Fachwissen.

  • Deutsche Kapitalanlagegesellschaft: Grenzüberschreitende Verschmelzungen Italien, Vereinigtes Königreich, Luxemburg und Frankreich nach Deutschland
  • US-amerikanische Chemie-Gesellschaft: Grenzüberschreitende Verschmelzung Deutschland nach Dänemark, Umwandlungen in Deutschland, Verträge über den Verkauf und die Übertragung von Wirtschaftsgütern, Erbbaurechtsverträge
  • Deutscher mittelständischer Lebensmittelproduzent: Erwerb von Gesellschaften
  • Deutsches mittelständisches Unternehmen: Grundstückskäufe
  • Deutsche Banken-Holdinggesellschaft: Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen

Dr. Annegret Bürkle ist seit 2000 als Notarin in Deutschland bestellt und seit 2004 Partnerin bei Schiedermair Rechtsanwälten. Als Mitglied der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, M&A, ist Dr. Bürkle heute weit überwiegend als Notarin tätig, übernimmt als Rechtsanwältin aber auch gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Mandate. Bevor sie Partnerin bei Schiedermair Rechtsanwälte wurde, war sie (seit 1991 als Partnerin) in Frankfurt bei der Kanzlei Pünder Volhard & Weber (2000 zusammengeschlossen mit Clifford Chance). Von 1991 bis 1993 verdiente sie sich Meriten als Leiterin des in Leipzig unmittelbar nach Öffnung der Grenze zur DDR neu eröffneten Büros der Kanzlei.

Dr. Bürkle hat in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften studiert und ihre Referendariat absolviert, ihre Wahlstation bei der US-Kanzlei Conboy Hewitt O‘Brien & Boardman in New York.