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Dr. Andreas Ripken

Rechtsanwalt seit 2013
Notar seit 2020
Partner

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • M&A
  • Notarielle Tätigkeit

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Ripken berät in allen Belangen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er begleitet Unternehmen von der Gesellschaftsgründung über die laufende rechtliche Beratung bis zur Unternehmensnachfolge, Restrukturierung oder der Bewältigung von Krisenfällen. In Gesellschafterstreitigkeiten vertritt er seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören hauptsächlich mittelständische und Familien-Unternehmen, aber auch Konzerne mit komplexen Beteiligungsstrukturen.

M&A

Dr. Ripken berät Käufer und Verkäufer in nationalen und internationalen M&A Transaktionen. Von den Eingangsvereinbarungen über die „Due Diligence“ bis zur Vertragsgestaltung und der „Post-Merger Integration“ deckt er das für eine erfolgreiche Transaktion nötige gesamte Spektrum der Beratung ab. Neben Unternehmenskäufen und -verkäufen berät er bei Konzernrestrukturierungen, Joint-Ventures, Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel.

Notarielle Tätigkeit

Als Notar betreut Dr. Ripken seine Auftraggeber in sämtlichen notariellen Angelegenheiten. Er ist insbesondere im Gesellschaftsrecht, der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, im Erbrecht sowie im Immobilienrecht tätig.

Branchenfokus

Gastronomie, Medizin, Dienstleistung, junge Wachstumsunternehmen, Energie, Handel & Vertrieb, Herstellung und Produktion, Immobilien, IT

Dr. Ripken hat zuletzt folgende Mandanten beraten:

  • Deutschen Energieversorger bei Streitigkeiten im Rahmen eines Joint-Ventures gerichtlicher und außergerichtlicher Art
  • Deutsche Gesellschaft aus der Systemgastronomie im Rahmen von Streitigkeiten mit Systempartnern
  • Deutsche Unternehmer beim Verkauf von Anteilen ihres Start-Up-Unternehmens an deutsche und japanische Erwerber
  • Chinesischen Konzern aus dem Solar-Energie-Bereich bei der Restrukturierung seiner europäischen Tochtergesellschaften
  • Österreichischen Unternehmer beim Verkauf seines Produktionsunternehmens (bestehend aus einer deutschen, US-amerikanischen und Schweizer Gesellschaft) an einen deutschen Private Equity Fonds
  • Niederländisches Unternehmen aus der Genussmittelindustrie beim Verkauf seiner deutschen Sparte an einen deutschen Wettbewerber
  • Verschiedene deutsche Unternehmen aus der Systemgastronomie bei Joint-Venture-Verträgen
  • Deutsche Unternehmer beim Verkauf einer Privatklinik nebst Einzelpraxis (unter Umwandlung der Einzelpraxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum) an einen Schweizer Private Equity Fonds
  • Deutsche Tochtergesellschaften eines österreichischen Konzerns aus dem Bereich Automotive bei verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen
  • Deutsche Unternehmer beim Verkauf einer Privatklinik nebst Einzelpraxis (unter Umwandlung der Einzelpraxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum) an einen Niederländischen Private Equity Fonds
  • Deutschen Unternehmer aus der Systemgastronomie beim Verkauf verschiedener Betriebe
  • Einen US Private Equity Fonds beim Erwerb eines mittelständischen deutschen Produktionsunternehmens
  • Deutschen Mehrheitsgesellschafter eines im Freizeitbereich tätigen Unternehmens bei der Begleitung von gesellschaftsinternen Rechtstreitigkeiten gerichtlicher und außergerichtlicher Art
  • Deutsche Tochtergesellschaften eines US-Konzerns aus dem Bereich der Herstellung & Produktion bei verschiedenen Restrukturierungsmaßen (u.a. Verschmelzungen)
  • Hamburg Court Decision Puts Onus on Buyers to Conduct Proper Due Diligence Investigations in M&A Transactions (Entscheidung des Hamburger Landgerichts verlangt Käufer bei M&A-Transaktion Durchführung einer ordentlichen Due Diligence ab) in: ABA Section of International Law; International M&A and Joint Ventures Committee Newsletter; 16. Oktober 2015, S. 12-14 (Co-Autor Jörg Rehder (Schiedermair))
  • Existenzvernichtungshaftung von Scheinauslandsgesellschaftern – zur Anwendung der Existenzvernichtungshaftung auf in- und ausländische Scheinauslandsgesellschaften im Schnittfeld von Kollisionsrecht und Niederlassungsfreiheit, 2012

Dr. Ripken ist seit 2013 Rechtsanwalt und seit 2020 Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main.

Seine Karriere als Rechtsanwalt begann Dr. Ripken bei SCHIEDERMAIR Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Seit 2018 ist er Junior-Partner, seit 2020 Partner der Kanzlei.

Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bei SCHIEDERMAIR Rechtsanwälte absolvierte Dr. Ripken das juristische Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen (2011 bis 2013), wobei er unter anderem für eine wirtschaftsrechtliche, im Mittelstand vernetzte Kanzlei in Bremen und für die deutsche Botschaft in Seoul, Süd-Korea tätig war.

Zuvor arbeitete Dr. Ripken als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine große internationale Kanzlei in Frankfurt am Main. Dort war er im Gesellschaftsrecht / M&A tätig.

Dr. Ripken studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und an der Mykolas-Romeris-Universität in Vilnius, Litauen. 2012 promovierte er an der Justus-Liebig-Universität mit einer Arbeit im Internationalen Gesellschaftsrecht zum Dr. jur.