Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Wir verbinden die Kompetenzfelder Gesellschafts- und Steuerrecht mit erbrechtlicher Expertise. Das Zusammenwirken dieser Disziplinen erlaubt uns die umfassende Beratung bei der Erbfolge- und Unternehmensnachfolgeplanung – sei es im Hinblick auf private Einzelvermögen, sei es im Hinblick auf Unternehmer und deren Familiengesellschaften:
- Strukturierung von Unternehmensnachfolgen
- Gestaltung und notarielle Umsetzung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und vorweggenommenen Erbfolgen
- Umstrukturierung von Unternehmen zur Vorbereitung der Nachfolge
- Gestaltung von Familiengesellschaftsverträgen und -gesellschaftervereinbarungen
- Begleitung von Erbauseinandersetzungen
In eingespielten Teams aus Anwälten, Steuerberatern und Notaren entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und setzen sie um.
Dr. Heinrich Geddert
Hans-Peter Hansen
Dr. Annegret Bürkle
Dr. Franz-Josef Kolb
Dr. Georg Renner