Individual- und Kollektivarbeitsrecht
In Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld eine Herausforderung an die Flexibilität und Weitsicht aller Branchen darstellt, stehen wir unseren Mandanten bundesweit als kompetente und kreative Berater zu Seite. Wir beraten und vertreten in- und ausländische Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus den angrenzenden Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechts, Steuerrechts und des Wettbewerbsrechts zusammen. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungskonzepte bei komplexen Problemstellungen, stehen aber auch für die Beratung im laufenden Tagesgeschäft zur Verfügung.
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
- Gestaltung und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten
- Gestaltung innovativer Vergütungsmodelle, Vertretung in Bonusstreitigkeiten
- Beratung und Vertretung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung von Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
Lothar Thür
Carolina Wodtke
Thorsten Sörup