Gesellschafts- und Konzernrecht, Kapitalmarktrecht
Unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise und Erfahrung vertrauen eigentümerbestimmte Familiengesellschaften genauso wie international operierende Konzerne und börsennotierte Kapitalgesellschaften. Häufig werden wir auch als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ ausländischer Unternehmen mit Präsenz in Deutschland eingeschaltet. Die Begutachtung und Lösung komplexer gesellschaftsrechtlicher Themen gehört zu unseren klassischen Arbeitsgebieten.
Neben der transaktionsbezogenen gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei:
- Gründung und Strukturierung von Kapital- und Personengesellschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführungsordnungen
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Umstrukturierungen (sowohl Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz als auch Maßnahmen im Wege der Einzelrechtsnachfolge)
- Beratung von Organen und Organvertretern unter Einschluss von Vergütungssystemen und Beteiligungsprogrammen
- Einrichtung vorgeschriebener und freiwilliger weiterer Organe wie Aufsichtsräte, Beiräte und Gesellschafterausschüsse
- Kapitalmaßnahmen (Barkapitalerhöhung, Sachkapitalerhöhung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung)
- Gesellschafter- und Gesellschafterfremdfinanzierung, Konzernfinanzierung
- Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge und andere Unternehmensverträge, Konzern und Konzernbildung in anderen Fällen, Neuordnung von Strukturen
- Vorbereitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
- Kapitalmarkttransaktionen (Börsengänge, Öffentliche Wertpapierangebote)
- Kapitalmarktrechtliche Meldepflichten (Ad-hoc-Publizität, Beteiligungspublizität), Verbot des Insiderhandels
Dr. Hartwig Graf von Westerholt
Dr. Heinrich Geddert
Hans-Peter Hansen
Dr. Annegret Bürkle
Dr. Franz-Josef Kolb
Dr. Klaus J. Müller
Christian Falk
Alexander L. Dorf