Bankrecht
Wir beraten Banken und Finanzdienstleister ebenso wie deren Kunden – selbstverständlich unter Vermeidung jeglicher Interesskollision. Im Gegensatz zu vielen Großkanzleien sind wir nicht grundsätzlich daran gehindert, auch gegen bedeutende Banken vorzugehen. Deshalb spielen auch Gutachten und Prozessführung für die Kunden von Banken und Finanzdienstleister bei uns eine wichtige Rolle.
Wir beraten und vertreten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Kapitalmarktaufsicht und Regulierung, KWG
- Organisationsrecht, Realkreditinstitute, Investmentgesellschaften
- Kredit und Sicherung, Komplexe Finanzierungsverträge und Verbraucherdarlehen
- Leasing
- Auskunftsrechte und –pflichten
- Zahlungsverkehr, Scheck, Überweisung, Lastschrift
- Wertpapierhandel, Aktienrecht
- Beratungshaftung
- Prospekthaftung
- Anlegerschutz
- Fonds und Beteiligungsgesellschaften
- Schrottimmobilien
- Lehman – Zertifikate, Schadensersatz und Insolvenzforderungsanmeldung
- CMS ladder swaps
Dr. Heinrich Geddert